Michael S.
Michael S.

Michael S.

 

Michael kenne ich inzwischen schon seit mehreren Monaten. Er hatte bereits am Beginn unseres Kennenlernens seine Bereitschaft signalisiert, sich interviewen und fotografieren zu lassen. „Ich habe auch schon mal in einem Tatort mitgespielt“, hatte er mir gleich zu Beginn stolz erzählt.

Um welchen Tatort konkret es sich handelte und wann der ausgestrahlt worden war, wusste er leider nicht. Sogar auf seine Gage von 45 Euro habe er damals verzichtet, wie er nicht ohne Stolz erzählt. Ich vermute, es war der Tatort „Das Muli“ vom 22.3.2015, der auch am Bahnhof Zoo und in der Bahnhofsmission spielt.

Wie im Fall von André, dauerte es auch bei Michael ziemlich lange, bis wir unser Vorhaben, Fotos zu machen und ein Interview zu führen, tatsächlich in die Tat umgesetzt konnten. In diesem Falle bis zum 18. Juni 2015.

Die mobile Einzelfallhilfe der Bahnhofsmission hilft Michael, in einer betreuten Wohneinrichtung für psychisch kranke Menschen in Berlin Kreuzberg unter zu kommen. Michael jedenfalls hofft, einen der in dieser Einrichtung zur Zeit zwei freien Plätze bekommen zu können. So ging er an diesem 18. Juni, begleitet von der Sozialarbeiterin Jana, zu einem zweiten Treffen, und Kennenlernen mit den anderen Bewohnern bei einem Frühstück, in die besagte Einrichtung, und ich durfte die beiden begleiten. Das erste Treffen in der Einrichtung hatte bereits ein paar Tage zuvor stattgefunden.

Anschließend hatte ich in der Bahnhofsmission noch Zeit, ein ausführliches Gespräch mit Michael zu führen.
Mir fiel schnell auf, dass dies nicht immer so ganz einfach ist, da Michael nicht immer konzentriert bei der Sache ist und öfters mal abschweift, oder in der Zeit hin- und her springt, was aber sehr schnell verständlich wird, wenn man seine Geschichte hört.

Michael wurde 1957 in Berlin Charlottenburg in des Sybelstraße als neuntes von dreizehn Kindern geboren. Allerdings entsprang Michael einem Fehltritt seiner Mutter und wurde deshalb in eine Pflegefamilie nach Hamburg gegeben, wo er aufwuchs, ohne Kontakt zu seiner Mutter und seinen Geschwistern. Seinen leiblichen Vater kennt er bis heute nicht.

Bei der Pflegefamilie lebte er bis zum 18. Lebensjahr, machte einen Schulabschluss und eine Ausbildung zum KFZ Mechaniker in Wilhelmshaven. Den Wehrdienst verweigerte zunächst, entschloss sich kurze Zeit später (1977) jedoch, sich als Zeitsoldat für vier Jahre bei der Marine zu verpflichten. Im selben Jahr heiratete er auch seine Freundin und die gemeinsame Tochter Daniela wurde geboren.
Er machte bei der Bundeswehr den Führerschein für LKW und diente bei einen Transportgeschwader, wo er per LKW im Hafen liegende Schiffe belieferte und versorgte.

1980 dann der große Bruch in seinem Leben. Wie Michael erzählt war er schon immer eifersüchtig und neigte zum Jähzorn. Zu der Zeit konsumierte er regelmäßig, ziemlich viele Drogen, u. a. exzessiv Alkohol und Kokain.
Während eines Streits erschlug er „im Rausch“ seine Frau. Nach eineinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde er zu 10 Jahren verurteilt. Auf Grund von verminderter, oder voller voller Schuldunfähigkeit ordnete das Gericht allerdings gemäß §63 StGB* die Unterbringung in einer psychatrischen Klinik an, in der Michael auch die volle Zeit bis 1990 blieb. Aus der Bundeswehr wurde er unehrenhaft entlassen.
Seine Tochter Daniela kam in eine Pflegefamilie. Er hat bis heute keinen Kontakt zu ihr. Nur einmal hat er sie gesehen, als er spontan nach Norddeutschland in den Ort fuhr, wo sie (wie er in Erfahrung gebracht hatte) in einer Fleischerei arbeitet. Er ging in die Fleischerei, kaufte etwas, wagte aber nicht, seine Tochter anzusprechen. Der Einkaufsbon bestätigte, was er vermutet hatte: „Es bediente Sie Frau S….“ stand darauf. Es war seine Tochter, die ihn bedient hatte.

Nach der Entlassung aus der psychatrischen Klinik machte er Anfang der 90er Jahre eine Ausbildung zum Pflegehelfer mit einem 200-stündigen Praktikum im Urban Krankenhaus. Dort traf er auf eine Patientin, die behauptete, seine leibliche Mutter zu sein und ihn zu erkennen. Er meint heute, dass es wohl seine Mutter war, aber sicher ist er nicht.
Nach der Ausbildung hatte er einen Zusammenbruch und kam wegen Erschöpfung wieder in eine psychatrische Klinik, in der Schizophrenie bei ihm diagnostiziert wurde. Mit dieser Diagnose lebt er bis heute.

Er wurde danach in einer betreuten Wohneinrichtung im Märkischen Viertel untergebracht. Ziel der Unterbringung war die Entlassung aus §63. Voraussetzung dafür ist, neben einer positiven Prognose (keine Gefahr für sich und andere) eine Arbeit, eine Wohnung und soziale Kontakte. Er hatte in dieser Zeit mehrere gemeinnützige Jobs als Hilfshausmeister und fand auch eine Wohnung. Die Entlassung aus §63 gelang letztlich auch.
Über die Folgejahre bis heute, gelang es mir nicht, Michael nähere, brauchbare Angaben, abzugewinnen.

Er führt ein Leben auf Bewährung, wie er selbst formuliert. Zu oft schon passierte in seinem Leben genau das Gegenteil von dem, was er eigentlich selber will. So hat er große Angst, er könnte wieder zurück fallen in den Zustand, unter §63 zu fallen, wenn er so weiter macht, wie „im Moment“.

„Im Moment“ bedeutet dabei, das er eigentlich eine Wohnung hat, diese aber nicht aufsucht, weil er Angst hat. Ein anderer Hausbewohner hatte mehrfach bei ihm eingebrochen und ihn überfallen. Er fühlt sich von ihm permanent terrorisiert, sobald er anwesend ist. Was genau passiert ist, was da am Laufen ist, oder ob es sich womöglich nur um gestörte Wahrnehmungen handelt, die seiner psychischen Erkrankung geschuldet sind, weiß so genau wohl niemand. Das macht seinen Fall nicht einfacher.
So schläft Michael derzeit, statt in seiner Wohnung, lieber auf der Straße, bei Bekannten, oder auch in einer Notunterkunft in Zehlendorf, nahe dem Thielplatz, zu der er aber nicht immer hin findet, weil er den Weg verliert.
Er hat eine hellsichtige Freundin, die ihm seine Zukunft vorhersagt, und ihm „Lebenshilfe“ gibt. Dieser Freundin glaubt er, und er traut ihren Vorhersagen, wobei sich natürlich die Frage stellt, in wie weit das förderlich für sein Leben ist.

Seine Hoffnung ist nun, den Platz in dem Betreuten Wohnen für psychisch kranke Menschen in Kreuzberg zu bekommen und so wieder auf die Beine zu kommen, um früher oder später, auch wieder in eine eigene, neue Wohnung ziehen zu können.

Am Montag, 22.6. soll die Entscheidung darüber fallen, ob er den Platz in der Einrichtung bekommt. Drücken wir ihm die Daumen!

Jana von der Mobilen Einzelfallhilfe der Stadtmission hat mir am 23.6. mitgeteilt, dass Michael den Platz im betreuten Wohnen leider nicht bekommen hat. Die Sozialarbeiter der Mobilen Einzelfallhilfe werden Michael jedoch weiter betreuen und unterstützen.

Michael mit Fußball vor der Bahnhofsmission

Michael mit Fußball vor der Bahnhofsmission

* § 63 Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

Zurück zur Übersicht